Borkum-Urlaub unkompliziert und persönlich buchen - Urlaub zum Wohlfühlen

Die Gästekarte

Nach Entrichtung des Gästebeitrages bei Ihrem Vermieter erhalten Sie von diesem eine gültige Gästekarte. Bitte führen Sie diese in Verbindung mit einem amtlichen Lichtbildausweis immer mit sich, da Sie von einem Mitarbeiter des Kur- und Touristikservice kontrolliert werden. Die Gästekarte benötigen Sie zum Einlass ins Gezeitenland, Neuer Leuchtturm, Aquarium, Spielinsel sowie beim Erwerb von Eintrittskarten für Veranstaltungen und Vorträgen in der Kulturinsel.

Der Gästebeitrag ist zweckgebunden und darf nur für örtliche touristische Zwecke eingesetzt werden. Bei uns haben Sie deshalb freien Zugang zu allen Stränden und bewachten Badefeldern, Gästeeinrichtungen und Kurparks. Gäbe es den Gästebeitrag nicht, wären viele Leistungen nicht zu erbringen oder manche müssten einzeln teuer bezahlt werden.

Finanziert werden dadurch z. B. das Animationsprogramm (Spiel, Sport, Spaß, Kreativ), die ausgebildeten Rettungsschwimmer an vier Badefeldern, die Strandreinigung, die Strandunterhaltung, die Pflege und Unterhaltung der Grünanlagen und Spielplätze, die Ruhebänke und Wanderwege auf der gesamten Insel, die Angebote der Kinderspielinsel, der Unterhalt des modernen Gezeitenlandes, das Veranstaltungsprogramm, die Kurkonzerte, das Informationsmaterial über Borkum, das kostenlose W-LAN in der Kulturinsel, der Tourist-Information, auf der Promenade am Musikpavillon, im Bereich des Nordsee Aquariums und der Stadtwerke, sowie die aktuellen Zeitungen im Leseraum der Kulturinsel. Kurzum: Auf Borkum können Sie alle Annehmlichkeiten für einen geringen Pauschalpreis nutzen.

Familienfreundlich

Das 1. Kind zahlt bei uns erst ab dem 12. Jahr, alle weiteren Kinder der Familie sind bis einschließlich 17 Jahre vom Gästebeitrag befreit.

Personen mit Schwerbehindertenausweis

Personen mit einem gültigen Schwerbehindertenausweis von mindestens 80 Prozent erhalten eine Ermäßigung beim Gästebeitrag in der Höhe von 15 Prozent. Personen mit einem gültigen Schwerbehindertenausweis von 100 Prozent sowie Personen, die laut amtlichen Ausweis auf ständige Begleitung angewiesen sind, werden ganz vom Gästebeitrag befreit, ebenso die jeweilige Begleitperson.

Infos zum Gästebeitrag

Weitere Informationen zum Gästebeitrag, wie z.B:

• Gästebeitrag (Flyer)
• Gästebeitragssatzung
• Berechnungstabelle
• Gästebeitragsbefreiung


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[Quelle: https://www.borkum.de/allgemein/service/gaestebeitrag/ ]