Die Gästekarte
Nach Entrichtung des
Gästebeitrages bei Ihrem Vermieter erhalten Sie von diesem eine
gültige Gästekarte. Bitte führen Sie diese in Verbindung mit einem
amtlichen Lichtbildausweis immer mit sich, da Sie von einem
Mitarbeiter des Kur- und Touristikservice kontrolliert werden. Die
Gästekarte benötigen Sie zum Einlass ins Gezeitenland, Neuer
Leuchtturm, Aquarium, Spielinsel sowie beim Erwerb von
Eintrittskarten für Veranstaltungen und Vorträgen in der
Kulturinsel.
Der Gästebeitrag ist zweckgebunden und darf nur für örtliche
touristische Zwecke eingesetzt werden. Bei uns haben Sie deshalb
freien Zugang zu allen Stränden und bewachten Badefeldern,
Gästeeinrichtungen und Kurparks. Gäbe es den Gästebeitrag nicht,
wären viele Leistungen nicht zu erbringen oder manche müssten
einzeln teuer bezahlt werden.
Finanziert werden dadurch z. B. das Animationsprogramm (Spiel,
Sport, Spaß, Kreativ), die ausgebildeten Rettungsschwimmer an vier
Badefeldern, die Strandreinigung, die Strandunterhaltung, die
Pflege und Unterhaltung der Grünanlagen und Spielplätze, die
Ruhebänke und Wanderwege auf der gesamten Insel, die Angebote der
Kinderspielinsel, der Unterhalt des modernen Gezeitenlandes, das
Veranstaltungsprogramm, die Kurkonzerte, das Informationsmaterial
über Borkum, das kostenlose W-LAN in der Kulturinsel, der
Tourist-Information, auf der Promenade am Musikpavillon, im Bereich
des Nordsee Aquariums und der Stadtwerke, sowie die aktuellen
Zeitungen im Leseraum der Kulturinsel. Kurzum: Auf Borkum können
Sie alle Annehmlichkeiten für einen geringen Pauschalpreis
nutzen.
Familienfreundlich
Das 1. Kind zahlt bei uns erst ab dem 12. Jahr, alle weiteren Kinder der Familie sind bis einschließlich 17 Jahre vom Gästebeitrag befreit.Personen mit Schwerbehindertenausweis
Personen mit einem gültigen Schwerbehindertenausweis von mindestens 80 Prozent erhalten eine Ermäßigung beim Gästebeitrag in der Höhe von 15 Prozent. Personen mit einem gültigen Schwerbehindertenausweis von 100 Prozent sowie Personen, die laut amtlichen Ausweis auf ständige Begleitung angewiesen sind, werden ganz vom Gästebeitrag befreit, ebenso die jeweilige Begleitperson.Infos zum Gästebeitrag
Weitere Informationen zum Gästebeitrag, wie z.B:• Gästebeitrag (Flyer)
• Gästebeitragssatzung
• Berechnungstabelle
• Gästebeitragsbefreiung
erhalten Sie auf der externen Seite (www.borbum.de).
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[Quelle:
https://www.borkum.de/allgemein/service/gaestebeitrag/ ]